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Kanada | Amtshilfe bei der Steuererhebung nach DBA
Das [i]Text über die Homepage des BMF unter www.bundesfinanzministerium.deBMF hat sich mit der kanadischen Steuerbehörde auf eine Vereinbarung über das Amtshilfeverfahren bei der Steuererhebung auf der Grundlage des DBA Kanada verständigt. Amtshilfefähig sind steuerliche Ansprüche, die in den Veranlagungszeiträumen ab dem 1. 1. 2001 entstanden sind (-KAN/07/10003).