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Impressum: E-Mail-Adresse zwingend erforderlich
Zu einem korrekten Impressum gehört auch, dass eine E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme vorhanden ist. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden ().
Das Gericht ist der Meinung, dass Unternehmen, die keine E-Mail-Adressen angeben, gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Verstöße können mit Abmahnungen und Bußgeldern geahndet werden.
Einen Leitfaden zur Impressumspflicht erhalten Sie unter www.bmj.de/musterimpressum.