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NWB BB 12/2013 S. 358

Schnellere Rechnungstellung mithilfe von Visitenkarten

Bei einem Warenkauf von über 150 €, benötigen Sie eine Rechnung mit allen gesetzlichen Bestandteilen, um die Umsatzsteuer geltend machen zu können. Dazu müssen Sie, z. B. in einem Kaufhaus, dem Verkäufer Ihren Namen und Ihre Anschrift nennen, die dieser oft unter Zeitdruck erfassen muss.

Die Alternative: Geben Sie dem Verkäufer Ihre Visitenkarte, und bitten Sie ihn, diese an die Rechnung zu heften und so abzustempeln, dass Karte und Rechnung bedeckt werden. Der Verkäufer muss dann die Rechnung nur noch unterschreiben und die Abziehbarkeit der Umsatzsteuer ist gleichzeitig gesichert.