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Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen
Der BFH hat seine Rechtsprechung zum steuermindernden Betriebsausgabenabzug für Vergütungen von Arbeitsleistungen naher Angehöriger präzisiert.
Der Kläger war Einzelunternehmer und betrieb eine Werbeagentur. Er schloss mit seinem Vater und anschließend mit seiner Mutter Arbeitsverträge für Bürohilfstätigkeiten mit 10 bzw. 20 Wochenstunden. Das Finanzamt strich die Betriebsausgaben, denn der Kläger habe keine Aufzeichnungen über die tatsächlichen Arbeitsstunden geführt. Das Finanzgericht bestätigte diese Ansicht. Es stellte fest, dass die Arbeitsverträge nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt worden seien. Beide Elternteile hätten tatsächlich mehr als die 10 bzw. 20 Stunden in dem Einzelunternehmen des Klägers gearbeitet. Fremde Arbeitnehmer hätten sich darauf nicht eing...