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BFH 08.08.2013 V R 8/12, NWB 48/2013 S. 3740

Umsatzsteuer | Ohne heilberufliche Berufsqualifikation für ein Krankenhaus erbrachte Leistungen eines Therapeuten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG steht nicht entgegen, wenn der Unternehmer seine Leistungen nicht selbst gegenüber den Patienten ausgeführt und abgerechnet hat. Der Subunternehmer muss dann aber über einen eigenen nach § 4 Nr. 14 UStG erforderlichen Befähigungsnachweis verfügen. (2) Zu den personenbezogenen Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG gehört, dass der Steuerpflichtige entweder eine Einrichtung des öffentlichen Rechts ist oder eine Krankenanstalt im Sinne dieser Bestimmung betreibt, die unter in sozialer Hinsicht vergleichbaren Bedingungen tätig ist. (3) Eine unmittelbare Berufung auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-Richtlinie (bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL) setzt voraus, dass der Steuerpflichtige „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene“ Dienstleistungen ausgefü...