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Einkommensteuer | Berechnung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
Fraglich war im Streitfall insbesondere, ob bei der Ermittlung der Einkünfte ein horizontaler bzw. vertikaler Verlustausgleich vorzunehmen ist. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass ein Verlustausgleich nicht durchzuführen ist – weder horizontal noch vertikal. Dies würde zu dem Ergebnis führen, dass ausschließlich die positiven Einkünfte aus jeder einzelnen Einkunftsquelle zu berücksichtigen wären (vgl. Rn. 16 des , BStBl 2009 I S. 440). Gemäß ist entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung dem gesetzgeberischen Willen folgend, bei der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags ein horizontaler Verlustausgleich sowohl bei der Ermittlung der Summe aller positiven Einkünfte als auch bei der Summe der positiv...