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Einkommensteuer | Mautpflichtige Straße als kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Dies gilt nach dem ungeachtet dessen, ob die kürzeste Straßenverbindung über eine mautpflichtige Straße führt. Eine einschränkende Auslegung des Gesetzes dahingehend, dass bei der Berechnung der kürzesten Straßenverbindung lediglich nicht mautpflichtige Straßen zugrunde zu legen sind, lasse sich weder der Gesetzesbegründung noch Sinn und Zweck des Gesetzes entnehmen, so das FG Mecklenburg-Vorpommern in seiner Urteilsbegründung. Das Finanzgericht hat die Revision zum BFH zugelassen (Az. beim BFH: ).
Zur Problematik einer offensichtlich verkehrsgünstigeren Straßenverbind...BStBl 2012 II S. 520BStBl 2012 II S. 470