NWB Kommentar Bilanzierung
5. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 265 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung
Ausgewählte Literatur
Küting/Tesche/Tesche, Der Stetigkeitsgrundsatz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Einzel- und Konzernabschluss, ; Löffler/Müller, Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss, Ein Überblick zu IDW RS HFA 39 und IDW RS HFA 44, WPg 2013 S. 291; Meyer/Jahn, Formale Gestaltung von Bilanz und GuV nach HGB, ; Küting/Busch, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in deutschen Jahresabschlüssen, .
I. Überblick
1. Zweck und Inhalt der Regelungen
1§ 265 HGB verfolgt zwei hauptsächliche Regelungszwecke:
im Interesse der interperiodischen Vergleichbarkeit werden Regelungen zur Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) sowie zur Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2 und 8) getroffen,
zur Anpassung an die jeweiligen Unternehmensverhältnisse wird eine Individualisierung der gesetzlichen Gliederungsschemata für Bilanz ( § 266 HGB) und GuV ( § 275 HGB) zugelassen, gleichzeitig zur Wahrung der zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit aber an Bedingungen geknüpft (Abs. 5 bis 7).
Daneben trifft § 265 HGB noch Regelungen zu zwei Sonderfragen:
Mehrfachzugehörigkeit: Bilanz...