Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach

NWB Kommentar Bilanzierung

Handels- und Steuerrecht

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-482-59375-8

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Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 264b Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (Januar 2014)

Ausgewählte Literatur

Bitter/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetzes, DB 2000 S. 833; Hermann, Zur Rechnungslegung der GmbH & Co. KG im Rahmen des KapCoRiLiG, WPg 2001 S. 271; von Kanitz, Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften, WPg 2003 S. 324; Lüdenbach, Befreiung nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB im mehrstufigen Konzern, ; Scholz, Zusammenspiel der Befreiungsvorschriften der §§ 264 Abs. 3 und 264b HGB in mehrstufigen Konzernen, BB 2012 S. 107.

I. Regelungsgehalt

1§ 264b HGB stellt die Parallelvorschrift zu § 264 Abs. 3 HGB dar (→ § 264 Rz. 38). Kap. & Co.-Gesellschaften, die in den Konzernabschluss eines persönlich haftenden Gesellschafters einbezogen werden, sollen im gleichen Umfang (vgl. → Rz. 14) und unter ähnlichen Tatbestandsvoraussetzungen (→ Rz. 22) von den spezifischen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB befreit werden wie Kapitalgesellschaften, die in den Konzernabschluss eines zur Verlustübernahme verpflichteten Mutterunternehmens einbezogen sind. Beide müssen dann nur die §§ 238 bis 263 HGB befolgen und erstellen ihren Jahresabschluss auf der Grundlage von §§ 242 bis 256 HGB.

2Dabei kann die Befreiung auch für Teilbereiche in Anspruch genommen werden.

Beispiel

Der Gesellschaftsvertrag einer mittelgroßen (§ 267 Abs. 2 HGB) GmbH & Co. KG sieht die Rec...

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