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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 7 V 7096/13 EFG 2013 S. 1969 Nr. 23

Gesetze: UStG 2005 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5, UStG 2005 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 1

Vorsteuerabzug

Rückwirkende Ergänzung der Leistungsbeschreibung

Leitsatz

1. Wird eine Rechnung mit mangelhafter Leistungsbeschreibung vor der abschließenden Entscheidung des FA ergänzt, so dass sie den Anforderungen des § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG genügt, ist die Versagung der Rückwirkung der Rechnungsergänzung nach summarischer Prüfung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ernstlich zweifelhaft.

2. Der Begriff der Rechnungsergänzung oder -korrektur erfordert nicht, dass die Ergänzung oder Korrektur auf dem Stück Papier des ursprünglichen Rechnungsexemplars stattfinden muss (hier: Bezugnahme der Rechnungsergänzung auf die zu ergänzende Rechnung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 10 Nr. 13
DStRE 2014 S. 681 Nr. 11
EFG 2013 S. 1969 Nr. 23
Ubg 2014 S. 458 Nr. 7
LAAAE-48627

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