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StuB Nr. 22 vom Seite 842

Steuerlicher Veräußerungserlös bei mit Absonderungsrechten belasteten Wirtschaftsgütern

Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von Betriebsvermögen?

RA/WP/FAStR Harald Schumm

Mit der Ablösung der Konkursordnung (KO) durch die Insolvenzordnung (InsO) am haben sich auch veränderte ertragsteuerliche Auswirkungen bei der Veräußerung von mit Absonderungsrechten belasteten Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens durch den Insolvenzverwalter ergeben. War unter der Geltung der KO die vom Konkursverwalter durch Veräußerungsgewinne realisierte Einkommensteuerschuld des Gemeinschuldners keine Konkursforderung, so hat sich unter der Geltung der InsO nunmehr die Ansicht durchgesetzt, eine Einkommensschuld stelle auch dann in voller Höhe Masseverbindlichkeit dar, wenn das verwertete Wirtschaftsgut mit Absonderungsrechten belastet war. Dies gilt auch dann, wenn nach Vorwegbefriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger aus dem Verwertungserlös der tatsächlich zur Masse gelangte Erlös nicht ausreicht, um die aus der Verwaltungshandlung des Insolvenzverwalters resultierende Einkommensteuerforderung zu befriedigen.

Gehrmann, infoCenter, Insolvenzverfahren NWB BAAAB-05672

Kernfragen
  • Wovon hängt die Behandlung der Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von Betriebsvermögen in der Insolvenz ab?

  • Wer ist Adressat eines Steuerbescheids bei Ma...