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Mietrecht | Rückgabe einer farbig gestrichenen Wohnung
Ein Mieter ist verpflichtet, eine mit einem neutralen Anstrich übernommene Wohnung bei Mietvertragsende in einem für breite Mieterkreise akzeptablen Zustand zurückzugeben. Tut er dies nicht und hinterlässt die Wohnung mit ausgefallenen Farbanstrichen (hier: kräftiges Rot, Gelb und Blau), kann der Vermieter seine Kosten für das Überstreichen mit neutralen Farben (im Streitfall rund 3.700 €) als Schadensersatz ersetzt verlangen (§ 535, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB).