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BGH 12.6.2013 1 StR 6/13, NWB 47/2013 S. 3670

Steuerstrafrecht | Weitergeltung pauschaler Fristverlängerung für Steuererklärung trotz Kündigung des Mandats

Mit der Abberufung als Geschäftsführer der GmbH endet zugleich auch dessen Pflicht zur Abgabe der entsprechenden Jahressteuererklärungen für die Gesellschaft. Hat dieser dabei kurz zuvor noch das entsprechende Mandat des steuerlichen Beraters fristlos gekündigt, ohne zugleich einen neuen Steuerberater zu beauftragen, wirkt die allgemein bei Beauftragung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe pauschal gewährte Verlängerung der [i]Dönmez, NWB 36/2013 S. 2866Abgabefrist zum 31. 12. ungeachtet dessen fort, d. h. der Eintritt der an einen Fristablauf geknüpften (strafrechtlichen) Rechtsfolgen bleibt hinausgeschoben.

Anmerkung:

Das Landgericht hatte dem Geschäftsführer vorgeworfen, er hätte nach der Kündigung des Steuerberatermandats am 27. 6. und vor seiner Abberufung...