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BFH 18.07.2013 III R 59/11, NWB 47/2013 S. 3666

Einkommensteuer | Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen. (1) Eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige – seine Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG vorausgesetzt – inländische Einkünfte i. S. des § 49 EStG erzielt hat (Anschluss an , BStBl 2013 II S. 491). (2) Diese Auslegung des § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG steht – unabhängig davon, ob das Kindergeld in seiner steuerrechtlichen oder sozialrechtlichen Funktion betroffen ist – im Einklang mit dem Unionsrecht. (3) Eine Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG liegt nur dann vor, wenn das Finanzamt in dem maßgeblichen Einkommensteuerbescheid dem entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen entsprochen hat. Lässt sich eine solche Behandlung dem Steuerbescheid nicht eindeutig entnehmen, ist ma...BStBl 2012 II S. 897