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BFH 05.09.2013 XI R 7/12, NWB 47/2013 S. 3665

Einkommensteuer | Kindergeld bei Einberufung zum Wehrdienst im Laufe eines Monats

Wird ein Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, innerhalb des viermonatigen Übergangszeitraums des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes nicht bereits am ersten, sondern erst an einem späteren Tag des Monats zum gesetzlichen Wehrdienst einberufen, besteht nach dem für diesen Monat grds. ein Anspruch auf Kindergeld (Abweichung von Abschn. 63.3.2.6 Satz 1 und 2 DA-FamEStG).

Anmerkung:

Wie in dem am selben Tage entschiedenen Fall (s. Eilnachricht in NWB 47/2013 S. 3665) zum verlängerter Bezug von Kindergeld auch für Dienstmonate der Berufsausbildung, hat die Kindergeldverwaltung versucht, den klaren Wortlaut des Gesetzes durch eine Verwaltungsanweisung,...