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Bilanzierung | Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen
Nach dem (BStBl 2000 I S. 1218) können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (vgl. BStBl 2005 I S. 819, und , BStBl 2009 I S. 930). Das die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen nochmals verlängert. Die Pauschalregelung kann somit weiterhin in Anspruch genommen werden für Wirtschaftsjahre, die vor dem enden.