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Verlängerte Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld gilt auch 2014
[i]Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 31. 10. 2013, BGBl 2013 I S. 3905Das BMAS hat die verlängerte Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld (12 Monate) bis Ende 2014 ausgedehnt. Bereits im Dezember 2012 war die gesetzliche Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 6 Monaten auf 12 Monate verlängert worden. Mit der verlängerten Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld soll Unternehmen eine verbessere Planungssicherheit geboten und dadurch Entlassungen von Arbeitnehmern vermieden werden, die von längeren Arbeitsausfällen betroffen sind.