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NWB Nr. 47 vom Seite 3662

Aktuelles zu § 17 EStG

Dipl. Finanzwirt (FH) Martin Hilbertz

Der BFH hat sich in der letzten Zeit mit zahlreichen Aspekten im Zusammenhang mit Beteiligungen im Privatvermögen beschäftigen müssen. (1) Zwergenanteilsprivileg: Die Regeln über den Eigenkapitalersatz gelten gem. § 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG a. F. nicht für Gesellschafter, die mit 10 % oder weniger am Kapital der GmbH beteiligt und nicht Geschäftsführer der Gesellschaft sind. Ein Gesellschafter, der unter das sog. Zwergenanteilsprivileg fällt, kann aufgrund des Absenkens der maßgeblichen Beteiligungsgrenze in § 17 Abs. 1 EStG auf 10 % bzw. 1 % zwar eine Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 EStG innehaben. Ihm können jedoch infolge der zwingenden Vorgabe durch das Kapitalersatzrecht in § 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG a. F. keine nachträglichen Anschaffungskosten aus dem Verlust der Finanzierungshilfe entstehen ( NWB AAAAE-44199). Mit diesem Urteil bestätigte der BFH seine bisherige Rechtsprechung. Hinweis: Der IX. Senat des BFH konnte es offen lassen, ob es aufgrund der ab geltenden neuen Zivilrechtslage (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und Bekämpfung von Missbräuchen – MoMiG) geboten ist, neue Maßstäbe für Aufwendungen des Gesellschafters aufgrund von krisenbedingten Finanzierungshilfen zu ...BStBl 2010 I S. 832BStBl 2013 II S. 164BStBl 2013 II S. 578BStBl 2013 II S. 372