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NWB Nr. 47 vom Seite 3706

Gewerbesteuerliche Folgen des Verkaufs eines Mitunternehmeranteils

Vermeidbarkeit von Gewerbesteuer durch Vertragsgestaltung und Verfassungsbeschwerde

Dr. Constanze Holin

[i]Verfassungsbeschwerde zu § 7 Satz 2 GewStG – Az. beim BVerfG: 1 BvR 1236/11 NWB YAAAD-93624 Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils unterliegt der Gewerbesteuer, soweit er nicht auf eine natürliche Person als unmittelbar beteiligter Mitunternehmer entfällt. Diese Vorschrift ist Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, da sie u. a. wegen eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 GG sowie das ebenfalls aus Art. 3 GG resultierende Leistungsfähigkeitsprinzip für verfassungswidrig gehalten wird. Führt man sich jedoch vor Augen, welche Umstände die Einführung des § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG erforderlich gemacht haben, ist zweifelhaft, ob tatsächlich allein diese Vorschrift für den behaupteten Verfassungsverstoß ursächlich ist. Der Musterfall zeigt die gewerbesteuerlichen Folgen bei dem Verkauf eines Mitunternehmerteils durch eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft sowie eine natürliche Person auf und erläutert anschließend Möglichkeiten der Vermeidbarkeit einer Gewerbesteuerbelastung durch Vertragsgestaltung.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Veräußerung durch eine Kapitalgesellschaft

Beispiel 1

An der A-GmbH & Co. KG sind als Kommanditisten die natürliche Person...