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Doppelstöckige Personengesellschaft und Nachsteuerregelung
§ 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG als Strukturierungshindernis?
Oftmals ist die [i]Viskorf/Knobel/Schneider/Wälzholz, ErbStG, SchenkStG, BewG, Kommentar, NWB Verlag Herne, 4. Aufl. 2012, ISBN: 978-3-482-51684-9Gesellschaft an der Spitze eines Familiengesellschaftskonzerns in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG organisiert. Diese ist regelmäßig auch operativ tätig und/oder nimmt Holdingfunktionen wahr. So bestehen immer wieder auch unternehmensstrategische Bedürfnisse, die rechtliche Struktur an die Anforderungen eines sich stetig verändernden Marktumfelds anzupassen. Denkbar wäre beispielsweise eine Aufteilung des operativen Geschäfts in Sparten, was zur Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen auf Konzerngesellschaften führen kann. Auf Anteilseignerebene mögen solche Überlegungen vor dem Hintergrund einer Nachfolgeplanung nicht immer vollständig im Fokus stehen. Der Beitrag widmet sich daher schwerpunktmäßig der Frage, inwieweit eine Veräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage einer der obersten GmbH & Co. KG nachgeordneten Personengesellschaft als eine Veräußerung i. S. des § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG zu werten ist und somit einen Nachversteuerungstatbestand auf der Ebene der hinter der (operativen) GmbH & Co. KG stehenden Gesellschafter auslösen kann.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können unter der NWB DokID NWB IAAAE-39381 der Grundlage...