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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 07 | Betriebsaufspaltung: Kein Teilabzugsverbot bei einer Pachtminderung

Aufwendungen, die einer Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsauspaltung durch die Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts an das Betriebsunternehmen entstehen, sind nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht vorrangig durch die Beteiligungs-, sondern durch die Miet- oder Pachteinkünfte veranlasst. Sie sind daher in vollem Umfang abziehbar, wenn die Nutzungsüberlassung zu Konditionen erfolgt, die einem Fremdvergleich standhalten.

Bei einer Betriebsaufspaltung kommt es häufig vor, dass das Besitzunternehmen wegen der angespannten finanziellen Lage der Betriebsgesellschaft die Pacht mindert. Dann stellt sich die Frage: Sind die Grundstücksaufwendungen nur zu 60 % als Betriebsausgaben abziehbar? Nach § 3c EStG? Oder stattdessen in voller Höhe? Entscheidend hierfür ist: Stehen die Betriebsausgaben in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Beteiligungserträgen aus der Betriebs-GmbH? Dann gilt das Teilabzugsverbot oder stehen die Grundstücksaufwendungen allein in Zusammenhang mit den Pachteinnahmen?

Der X. Senat des Bundesfinanzhofs hat jetzt diese wichtige Streitfrage geklärt. Aufwendungen, die dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaf...