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Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern
Umfang und Gegenstand der Abschlussprüfung
Die Krankenhauslandschaft in Deutschland ist traditionell durch ihre Trägervielfalt (frei-gemeinnützige, kommunale Träger und neuerdings verstärkt private Trägerketten) und sehr unterschiedliche Rechtsformen, vom eingetragenen Verein über die Stiftung, Eigenbetrieb, Körperschaft des öffentlichen Rechts bis hin zur (gemeinnützigen) GmbH und AG, gekennzeichnet. Das Wirtschaftsvolumen eines Krankenhauses entspricht gemessen an den Größenkriterien des § 267 HGB i. d. R. einer großen Kapitalgesellschaft. Unbeachtlich von gesetzlichen Prüfungspflichten nach HGB oder Landeskrankenhausgesetzen wird vor diesem Hintergrund ein Großteil der 2.045 Krankenhäuser in Deutschland i. S. einer verantwortungsbewussten Corporate Governance einer jährlichen Abschlussprüfung unterzogen.
Graumann, Wirtschaftliches Prüfungswesen, 3. Aufl., Herne 2012 NWB QAAAE-05940
Unabhängig von ihrer Rechtsform werden Krankenhäuser zum ganz überwiegenden Teil einer regelmäßigen jährlichen Abschlussprüfung unterzogen.
Für die Rechnungslegung eines Krankenhauses gelten grundsätzlich die Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung, wobei die Ansatz- und Bewertungsregeln im Wesentlichen denen des HGB e...