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Umsatzsteuer | BMF zur Option bei nicht umsatzsteuerbarer Geschäftsveräußerung
Das BMF nimmt Stellung zur umsatzsteuerlichen Option im Rahmen einer nicht geglückten Geschäftsveräußerung im Ganzen: Da eine Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG nicht umsatzsteuerbar ist, kann der Veräußerer an sich nicht zur Umsatzsteuerpflicht nach § 9 Abs. 1 UStG optieren, wenn er z. B. Forderungen oder Grundstücke [i]An sich keine Option bei Geschäftsveräußerung mitveräußert, d. h. umsatzsteuerfreie Sachen oder Rechte, bei denen eine Option zur USt-Pflicht außerhalb einer Geschäftsveräußerung möglich wäre.
Der Veräußerer und der Erwerber können aber für die in § 9 Abs. 1 UStG genannten Leistungen [i]Vorsorgliche Option zulässigvorsorglich eine Option im notariellen Kaufvertrag vereinbaren, falls das FA später eine Geschäftsveräußerung verneint und damit zur Umsatzsteuerbarkeit gelangt. In diesem Fall gilt die Option mit Vertragsschluss als wirksam.
Durch [i]Option vermeidet Vorsteuerberichtigung die vorsorglich ...