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BBK Nr. 22 vom Seite 1044

BBK-Schwerpunkt: Lagebericht zum Jahresabschluss 2013/2014

[i]Ausführliche Beiträge ab Seite 1054, Seite 1070 und Seite 1076 Der Schwerpunkt dieses Hefts widmet sich anlässlich des Jahresabschlusses 2013/2014 dem Lagebericht. Der Deutsche Standardisierungsrat hatte hierzu im Dezember 2012 den DRS 20 veröffentlicht, der gegenüber den Vorgängerregelungen an vielen Stellen Vereinfachungsmöglichkeiten bietet.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in , und .

I. Prognoseberichterstattung

Im [i]Inhalte der Prognoseberichterstattung DRS 20 sind sämtliche Angaben als Pflichtangaben formuliert und sollen es ermöglichen, sich in Verbindung mit dem Konzern- oder Jahresabschluss ein zutreffendes Bild von der voraussichtlichen Entwicklung und den damit einhergehenden wesentlichen Chancen und Risiken zu machen. Folgende Angaben sind zu machen:

  • Vergleich der Vorjahresprognose mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung ( Prognose/Ist-Vergleich);

  • Angabe und Darstellung öffentlich verfügbarer Prognosen zur Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche als Annahmen für die eigenen Prognosen nur in dem unbedingt erforderlichen Maße.

  • Pflicht zur Prognose auch bei außergewöhnlich hoher Unsicherheit aufgrund entsprechender gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen.

Als