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IWB Nr. 21 vom Seite 761

Die Ertragsbesteuerung luxemburgischer Kommanditgesellschaften

Umsetzung der AIFM-Richtlinie und DBA Luxemburg 2012 aus Sicht deutscher Investoren

Jakob Breuer

Die Umsetzung der Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFM-Richtlinie) wurde am Finanzplatz Luxemburg mit großer Spannung erwartet, erhoffte man sich doch von ihr eine weitere Stärkung der Fondsindustrie. Der luxemburgische Gesetzgeber hat die Umsetzung der Richtlinie zur Verbesserung der gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der luxemburgischen Kommanditgesellschaft genutzt. In Deutschland hat die Kommanditgesellschaft hingegen unter der Bezeichnung der Investment-Kommanditgesellschaft eine umfassende und abschließende Fondsregulierung erfahren. Vor diesem Hintergrund versucht der vorliegende Aufsatz einen Überblick über die Ertragsbesteuerung luxemburgischer Kommanditgesellschaften aus Sicht deutscher Investoren zu geben. Im Mittelpunkt stehen die Fragen der Einkünftequalifizierung und deren Gestaltung sowie des abkommensrechtlichen Besteuerungsrechts.

I. Einleitung

[i]AIFM-Richtlinie reguliert insbesondere geschlossene FondsDie AIFM-Richtlinie 2011/61/EU definiert Alternative Investment Fonds (AIF) als Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren...