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IWB 21/2013 S. 748

China | Umsatzsteuer auf Dienstleistungen

Seit [i]Genauer Anwendungsbereich der chinesischen Umsatzsteuer ist noch unklar dem erhebt China auf Transport- und sog. moderne Dienstleistungen eine vorsteuerabzugsfähige Allphasenumsatzsteuer (s. Circular Caishui 37 vom ). Diese Steuer ersetzt die bislang geltende Geschäftssteuer. Der Steuersatz beträgt zwischen 6 % (F & E, Medien, Logistik, technische und IT-Dienstleistungen) und 17 % (Leasing beweglicher Güter). Als in China erbracht gelten Dienstleistungen bereits, wenn Dienstleistungsempfänger oder Dienstleistungserbringer dort ansässig sind. Auch ausländische Dienstleister, die nicht steuerlich in China registriert sind, können also verpflichtet sein, die Steuer über den in China ansässigen Vertreter oder direkt über den Dienstleistungsempfänger abzuführen. Fällt auf die in China erbrachte Dienstleistung Umsatzsteuer an, ist diese auch auf der Rechn...