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BMF 16.09.2013 , IWB 21/2013 S. 747

BMF | Umsetzung des EuGH-Urteils in der Rechtssache Ettwein bei Wohnsitz von EU-Bürgern in der Schweiz

Der EuGH hat einem in der Schweiz lebenden Ehepaar mit ausschließlichen Einkünften in Deutschland den Splittingtarif auf der Grundlage des Freizügigkeitsabkommens EU-Schweiz zuerkannt (Urteil vom - Rs. C-425/11, Ettwein NWB PAAAE-32345). Dazu hat das BMF mit Datum vom Stellung bezogen. Unter Bezugnahme auf diese Entscheidung und das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist im Hinblick auf die Auslegung des Abkommens zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweiz [i]Vgl. Entscheidungsrezension von v. Brocke, IWB 6/2013 S. 226 NWB RAAAE-32447 andererseits über die Freizügigkeit § 1a Abs. 1 EStG bei Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR anwendbar. Dies gilt für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle, falls der Empfänger der Leistungen i. S. der Nr. 1 und 1a oder die ausgleichsberecht...