Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen
Nach dem kann der Betreiber einer Spielhalle Vorsteuerbeträge, die weder seinen steuerfreien Umsätzen mit Geldspielgeräten noch seinen steuerpflichtigen Umsätzen mit Unterhaltungsspielgeräten direkt und unmittelbar zuzuordnen sind, grds. nicht nach den Flächen aufteilen, auf denen einerseits die Geldspielgeräte und andererseits die Unterhaltungsspielgeräte aufgestellt sind (sog. Flächenschlüssel).
Der Streit über den Umfang des Vorsteuerabzugs ist eine Nachwirkung der im Streitfall rückwirkend beantragten Steuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten, die zwischenzeitlich gesetzlich ausgeschlossen wurde. Interessant ist, dass dem Kläger die (im Streitfall unvorteilhafte) Aufteilung nach dem Umsatz...