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Kommission veröffentlicht Leitfaden für Unternehmen
[i]Inkrafttreten 2015Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, um Unternehmen auf die Anwendung der neuen Mehrwertsteuer-Vorschriften für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen vorzubereiten, die 2015 in Kraft treten.
Damit [i]Huschens, Beilage zu NWB 19/2011soll den Unternehmen die Umstellung erleichtert werden, denn in Zukunft wird die Mehrwertsteuer dort erhoben, wo sich der Kunde befindet, und nicht an dem Ort, an dem der Verkäufer ansässig ist. Durch eine einzige Anlaufstelle werden Unternehmen, die solche Dienstleistungen anbieten, den mehrwertsteuerlichen Pflichten, die sie in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, in dem Land nachkommen können, in dem sie für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind.