Für die Zukunft planen
Vorsorge ist besser als Nachsorge
„Die Kinder der Vernünftigen kochen bevor sie Hunger haben“, „better safe than sorry“ – Sprichworte zum Thema „Vorsorge“ gibt es viele. Schließlich betrifft dieses Thema fast jeden und das in ganz unterschiedlichen Bereichen: Gesundheit, Rente, Versicherungen, Erbschaften. Gerade beim letzten Punkt schützt Planung – z. B. vor nicht gewollten Konstellationen oder vermeidbaren Steuerausgaben. Eine Möglichkeit sein Vermögen zu übertragen, die gerade bei nahen Angehörigen in der Praxis häufig vorkommt, ist die Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei sind die wiederkehrenden Leistungen nach den vertraglichen Gegebenheiten nur auf den ersten Blick als Rente ausgestaltet. Tatsächlich kann zivilrechtlich jedoch eine dauernde Last vorliegen, die Rentencharakter besitzt. Jedoch kann gerade diese dauernde Last vor allem für den Zahlungsberechtigten ertragsteuerlich ungünstig sein. Deutschländer beleuchtet ab Seite 3636 unterschiedliche Fallkonstellationen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privatvermögen gegen wiederkehrende Leistungen.
Auch bei der Unternehmensnachfolge von Gesellschaften ist Planung wichtig. Insbesondere dann, wenn die Vermögenssubstanz erhalten bleiben soll. Hier kommt in der Praxis den sog. Abfindungsvereinbarungen eine große Bedeutung zu. Jensen und Burandt gehen ab Seite 3618 auf die Möglichkeiten der Kapitalsicherung und auf den Schutz der Gesellschaft vor „Überfremdung“ ein. Dabei sind die gesellschaftsrechtlichen Abfindungsklauseln mit Vorsicht und Bedacht für den konkreten Einzelfall zu fomulieren, denn die Bandbreite der Kriterien reicht von zeitlichen Staffelungen bis zur Differenzierung beim Ausscheidungsgrund.
Vorsorge gilt es aber auch hinsichtlich unserer Umwelt und dem Abbau natürlicher Ressourcen zu treffen. So setzen immer mehr Menschen auf erneuerbare Energien, z. B. in Form von Fotovoltaikanlagen. Der so erzeugte Strom wird häufig zum einen für den Eigenbedarf genutzt, zum anderen aber auch in das allgemeine Stromnetz eingespeist. Schmidt zeigt hier ab Seite 3625 mögliche Wechselwirkungen beim Bezug von Sozialleistungen auf. Besondere Berücksichtigung findet hierbei das Elterngeld.
Auch bei der Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland ist vorherige Planung wichtig. Hannig erklärt ab Seite 3604, wie Sie Fallstricke erkennen und vermeiden können.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 3585
NWB IAAAE-48132