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Zinsverbilligte Finanzierungen
BMF entwirrt die Leistungsbeziehungen bei Konsumgüterfinanzierungen
Besonders in der Automobilindustrie ist es ein beliebtes Mittel der Verkaufsförderung, eine Finanzierung oder einen Leasingvertrag zu besonders günstigen Konditionen anzubieten. Dahinter steht oft die Bank des entsprechenden Herstellers, die günstiges Geld zur Verfügung stellt. Die daraus resultierenden umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen sind meistens kompliziert, da mindestens drei Akteure involviert sind.
Ausgangssituation
Das BMF hat bei zinsverbilligten Finanzierungen folgende Ausgangssituation vor Augen:
Beim Erwerb eines Pkw oder anderer höherpreisiger Waren (z. B. Elektrogeräte oder Möbel) bietet der Verkäufer besonders günstige Finanzierungs- bzw. Leasingmöglichkeiten an. Der Darlehens- bzw. Leasingvertrag wird durch den Käufer mit einer Bank bzw. Leasinggesellschaft abgeschlossen. Die angebotenen Konditionen liegen dabei deutlich unter dem Marktniveau. Die Differenz zu den marktüblichen Konditionen trägt der Finanzierer grundsätzlich nicht allein, vielmehr muss im Regelfall auch der Hersteller oder Händler eine Zuzahlung an das Kreditinstitut leisten. Gegenüber dem Kunden taucht jedoch nur der bereits subventionierte günstige Zinssatz (z. B. 0,0 % Finanzierung) oder die ...