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StuB 21/2013 S. 836

Verpflichtung zur Zahlung von „ERA-Strukturkomponenten“ auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber

Auch ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber kann aufgrund von arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln zur Zahlung von weiteren, in Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie vereinbarten „ERA-Strukturkomponenten“ verpflichtet sein. Im Streitfall sind die klagenden Parteien bei der nicht tarifgebundenen Beklagten beschäftigt. In ihren Arbeitsverträgen ist die Anwendung der „Tarifverträge für die Metallindustrie Baden-Württembergs“ vereinbart. Die Arbeitnehmer erhielten stets das jeweilige Entgelt nach den entsprechenden Tarifgruppen. Im Jahr 2003 vereinbarten die Tarifvertragsparteien mit dem Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA-TV) sowie den ihn begleitenden weiteren Tarifverträgen die Einführung eines neuen Entgeltsystems in den Betrieben bis spätestens zum . Weiter wurde in den „Tarifvert...