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BFH 22.7.2013 I B 183/12, StuB 21/2013 S. 827

Abzinsung eines Darlehens bei erst später vereinbarter Unverzinslichkeit

(1) Vereinbaren die Vertragsparteien eines auf unbestimmte Zeit gewährten, ursprünglich verzinslichen Darlehens zu einem späteren Zeitpunkt, dass die Überlassung der Darlehenssumme nunmehr unentgeltlich erfolgen solle, handelt es sich bei der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensschuldners ab diesem Zeitpunkt nicht mehr um eine i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG 2002 „verzinsliche“ Verbindlichkeit. (2) Bei unverzinslichen, auf unbestimmte Zeit gewährten Darlehen, die nach den Vorschriften des BGB mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden können, ist gleichwohl nicht von einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten auszugehen, wenn nach den Umständen des Falls bei wirtschaftlicher Betrachtung trotz der formalen Kündigungsmöglichkeit nach den Erkenntnissen zum Bilanzstichtag mit einer Fortdauer der...