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PiR 11/2013 S. 352

IFRS-FA nimmt Stellung zu ED/2013/8

Der IASB hatte Ende Juni 2013 eine Änderung an IAS 41 herausgegeben, mit denen sog. bearer plants (fruchttragende Pflanzen) in den Anwendungsbereich von IAS 16 gelangen. Fruchttragende Pflanzen sind solche, die für die Erzeugung oder Versorgung landwirtschaftlicher Produkte verwendet werden und mehr als eine Berichtsperiode Früchte tragen werden und nicht zur Veräußerung als lebende Pflanze oder zur Ernte als landwirtschaftliches Produkt bestimmt sind. Diese fruchttragenden Pflanzen sollen nun in den Anwendungsbereich von IAS 16 fallen. Nachdem sie zur Reife gekommen sind, würden diese somit entweder im Anschaffungskostenmodell oder mittels Neubewertungsmethode (folge-)bewertet werden.

Pflanzen, die hingegen sowohl zur Erzeugung von landwirtschaftlichen Prod...

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