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NWB EV 11/2013 S. 358

Kapitalanlagerecht – Zur Beratungspflicht einer Bank bei Swap-Geschäften (OLG)

Banken sind auch einer Kommune gegenüber zu objektgerechter Beratung verpflichtet. Im Falle sogenannter Swap-Geschäfte (Zinswetten) muss die Bank insbesondere darüber aufklären, dass das Verlustrisiko der Kommune höher als das der Bank eingeschätzt wird ( I-9 U 101/12; noch nicht rechtskräftig).

Hierzu führte das Gericht weiter aus:

  • Der Senat bemängelte, die Bank habe nicht offengelegt, dass nach den finanzmathematischen Simulationsmodellen zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ein Verlust zu Lasten der Stadt als wahrscheinlicher galt.

  • Nur dieser Umstand habe das Geschäft für die Bank überhaupt wirtschaftlich attraktiv gemacht und es ihr ermöglicht, die eigenen, somit besser eingeschätzten Chancen und Risiken alsbald gewinnbringen...