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Steuerrecht | Dokumentationspflicht für Verrechnungspreise rechtmäßig
Der BFH hält die Dokumentationspflicht für Verrechnungspreise gemäß § 90 Abs. 3 AO für europarechtskonform. Die Dokumentationspflicht verstößt insbesondere nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit . Denn die Dokumentationspflicht dient dem Allgemeininteresse einer wirksamen [i]Kein Verstoß gegen DienstleistungsfreiheitSteueraufsicht.
Die Dokumentationspflicht besteht nur bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen oder Gesellschaften. [i]Auslandsbeziehungen mit nahe stehenden Personen Hier besteht die Gefahr, dass durch überhöhte Preise Gewinne in ein niedrig besteuertes Ausland verlagert werden.
Die sehr umfassende Dokumentationspflicht ergibt sich aus § 90 Abs. 3 AO in Verbindung mit der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung. Verstößt [i]Bei Verstoß hohe Sanktionen möglich der Steuerpflichtige gegen die Pflicht zur Dokumentation, wird nach § 162 Abs. 3 AO widerlegbar vermutet, dass seine inländischen Einkünfte ...