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NWB BB 11/2013 S. 324

ELStAM: Zum Jahresende wird es ernst

Spätestens mit der Lohnabrechnung im Dezember dieses Jahres müssen alle Unternehmen das ELStAM-Verfahren ( Elektronische Lohn Steuer- Abzugs Merkmale) erstmals anwenden. Das Verfahren ersetzt die bisherige Lohnsteuerkarte aus Papier. Für das neue Verfahren müssen sich Mandanten registrieren lassen und ein Zertifikat beantragen.

Hinweis

Weitere Informationen zum ELStAM-Verfahren finden Sie z. B. unter www.elster.de → Arbeitgeber → elektronische Lohnsteuerkarte.