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Begrenzung von Managergehältern
Das Gesetz zur Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung aktienrechtlicher Vorschriften wurde vom Bundesrat am abgelehnt und ins Vermittlungsverfahren verwiesen.
Nach Meinung des Bundesrates können überhöhte Managergehälter nicht dadurch verhindert werden, dass die Befugnis über die Entscheidung bezüglich der Vergütung in börsennotierten Gesellschaften auf die Hauptversammlung übertragen werde. Der Aufsichtsrat würde durch diese Regelung geschwächt und es würde zu einer Gewichtsverlagerung im Befugnissystem der Organe in einer Aktiengesellschaft führen (vgl. BR-Drucks. 637/13).