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NWB direkt Nr. 44 vom Seite 1085

Mandantenschutzklauseln – Grenzen zulässiger Vertragsgestaltung

Mark T. Singer

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-47260 Da gerade für viele junge Steuerberater das Anstellungsverhältnis ein Sprungbrett für eine spätere Karriere in einer anderen oder eigenen Kanzlei ist, müssen ihre Arbeitgeber stets befürchten, dass jene früher oder später ausscheiden werden und sie dabei zugleich Gefahr laufen, dass neben fachlichem Know-how auch die vom ausscheidenden Mitarbeiter persönlich betreuten Mandate gleichsam mit diesem „abwandern” könnten. Zur Sicherung des Mandantenstamms und zur entsprechenden Reglementierung und Steuerung eines entsprechenden nachvertraglichen Verhaltens ausscheidender Berufsträger werden deshalb in der Praxis vielfach bereits in den Anstellungsverträgen entsprechende Schutzklauseln routinemäßig vereinbart.

Ausführlicher Beitrag s..

Mandantenschutzklauseln

[i]Klauseln müssen räumlich, gegenständlich und zeitlich beschränkt seinMandantenschutzklauseln beinhalten die zwischen Arbeitgeber und Berufsträger getroffene Vereinbarung, die dem Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses untersagt, zum ehemaligen Arbeitgeber in Konkurrenz zu treten oder bisherige Mandate abzuwerben oder anzunehmen. Derartige Klauseln sind – abgesehen von der Pflicht zur Zahlung eine Karenzentschädigung (§ 74 Abs. 2 HGB) – aber prinzipiell n...