Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | 1 %-Regelung bei Überlassung mehrerer Kfz
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, ist der in der Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der 1 %-Regelung zu berechnen. (2) Die Inhaftungnahme des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 3 Satz 2 EStG ist regelmäßig ermessensfehlerhaft, wenn der Arbeitgeber entsprechend einer Billigkeitsregelung der Finanzbehörden Lohnsteuer materiell unzutreffend einbehält.
Die Entscheidung führt die bisherige Rechtsprechung des Lohnsteuersenats fort, wonach die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für [i]Stier, NWB 40/2013 Beilage 2 S. 19dessen Privatnutzung unabhängig von den tat...