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Neuer Anlauf für ein AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz?!
Ausgangslage:[i]Hechtner, NWB 37/2013 S. 2913Mit der konstituierenden Sitzung am hat der Bundestag die 18. Legislaturperiode „eingeläutet”. Nach § 125 Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags, die auch für den Vermittlungsausschuss gilt, gelten alle Vorlagen am Ende der Wahlperiode des Bundestags als erledigt (Diskontinuität). Aus diesem Grund wurde mit Ablauf der 17. Legislaturperiode die Umsetzung des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes erfolglos beendet. Demgegenüber wurde mit Art. 2 i. V. mit Art. 28 AIFM-Umsetzungsgesetz das Investmentrecht zum außer Kraft gesetzt. Damit laufen die Verweise im InvStG auf das InvG ins Leere, dem InvStG fehlt der Anwendungsbereich (so die Ansicht der Bundesregierung). [i]BMF: Fortgeltung des bisherigen RechtsDie Finanzverwaltung hat dies mit dem (BStBl 2013 I S. 899) zu reparieren versucht: Bis zu einer gesetzlichen Neuerung soll das bisherige InvStG weiterhin Anwendung finden.
[i]Hess. FinMin, Pressemitteilung vom 2. 9. 2013Das hessische Finanzministerium (CDU-geführt) berichtete wiederum in einer Meldung vom – wohl politisch motiviert zur Schuldfrage des Scheiterns im Vermittlungsausschuss –, dass mit Auslaufen der Wahlperiode das bisherige BMF-Schreiben...