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Anwendungsprobleme des § 32 Abs. 5 KStG n. F. in der Praxis
Unsicheres Erstattungsverfahren?
Mit seinem Urteil vom - Rs. C-284/09 NWB TAAAD-95597 hat der EuGH gegenüber der Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass die deutsche Kapitalertragssteuerbelastung von Streubesitzdividenden an körperschaftsteuerpflichtige Anteilseigner in der EU/EWR als unionsrechtswidrig einzustufen ist. Trotz der kontinuierlichen Rechtsprechung des EuGH (beispielsweise Urteil vom - Rs. C-342/10 Kommission gegen Finnland NWB NAAAE-22588, siehe hierzu von Brocke, IWB 23/2012 S. 884) wurden die Grundsätze des Urteils C-284/09 lange Zeit nicht in innerstaatliches deutsches Recht umgesetzt. Erst Ende 2012 bzw. Anfang 2013 hat der Gesetzgeber reagiert und zur Umsetzung der Vorgaben des Urteils C-284/09 das „Gesetz zur Umsetzung des ” auf den Weg gebracht. Es ist am als Vermittlungsergebnis zwischen Bundestag und Bundesrat nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl 2013 I, S. 561) in Kraft getreten. Um die Grundsätze des EuGH-Urteils in der Rechtssache Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland (Rs. C-284/09) auch mit Wirkung für die Vergangenheit in nationales Recht umzusetzen, hat der Gesetzgeber mit § 32 Abs. 5 KStG n. F. eine...