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StuB Nr. 20 vom Seite 784

Selbstbefreiung des Mutterunternehmens nach § 264 Abs. 3 HGB n. F.

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Die M GmbH hält Mehrheitsbeteiligungen an diversen Tochterkapitalgesellschaften und bezieht diese in ihren Konzernabschluss ein. Gegenüber den Töchtern bestehen Verlustübernahmeverpflichtungen. Die Töchter stellen daher unter zutreffender Berufung auf § 264 Abs. 3 HGB ihre Abschlüsse ohne Lagebericht und Anhang, auf und lassen die Abschlüsse nicht prüfen und offenlegen. Die M GmbH möchte für ihren eigenen Jahresabschluss entsprechend verfahren.

II. Fragestellung

Kann die M GmbH von den Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen?

III. Lösungshinweise

1. Neufassung durch das MicroBilG

§ 264 Abs. 3 HGB ist durch das MicroBilG neu gefasst worden. Nach HGB a. F. galt: Eine Kapitalgesellschaft, die Tochterunternehmen eines nach § 290 zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens ist, brauchte die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften nicht anzuwenden, wenn

  • alle Gesellschafter des Tochterunternehmens der Befreiung zugestimmt haben,

  • das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme verpflichtet ist,

  • die Kapitalgesellschaft in den Konzernabschluss einbezogen worden ist und

  • die Befreiung des Tochterunternehmens im offengelegten Konzer...