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Umsatzsteuer | Keine entgeltliche Factoring-Leistung beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen
(1) Ein Unternehmer, der ein Portfolio von zahlungsgestör-ten Forderungen erwirbt, erbringt an den Forderungsverkäufer grundsätzlich selbst dann keine entgeltliche Leistung, wenn er diesen von der weiteren Verwaltung und Vollstreckung der Forderungen entlastet (Anschluss an das „GFKL“ NWB FAAAD-95810, DStR 2011 S. 2093, und NWB MAAAE-03565, BFH/NV 2012 S. 678 = Kurzinfo StuB 2012 S. 412 NWB MAAAE-09809). (2) Soweit wegen Rückbeziehung der übertragenen Forderungen auf einen zurückliegenden Stichtag der Forderungsverkäufer noch das Portfolio verwaltet, liegt hierin eine unselbständige Nebenleistung zum steuerfreien Forderungsverkauf, die das rechtliche Schicksal der Hauptleistung teilt (Bezug: § 1, § 13b UStG 2005; Art. 2 Nr. 1 Richtlinie 77/388/EWG).
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