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FG Münster 20.09.2013 4 K 718/13, NWB 43/2013 S. 3363

Einkommensteuer | Nicht jedes Näheverhältnis schließt Abgeltungsteuer aus

Im Urteilsfall gewährte der Kläger seinem Berufskollegen ein Darlehen, mit dem dieser seinen Einstieg in die Steuerberatungsgesellschaft des Klägers finanzierte. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass die hieraus erzielten Zinsen mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zu versteuern sind. Das Finanzamt dagegen unterwarf die Zinserträge dem deutlich höheren persönlichen Steuersatz – es sah den Kläger und seinen Kollegen als „einander nahe stehende Personen” i. S. von § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG a. F. an. Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Laut ist der Begriff des „Nahestehens” eng am Gesetzeszweck auszulegen. Der dort vorgesehene Ausschluss der Abgeltungsteuer für Fälle, in denen Gläubiger und Schuldner der steuerpflichtigen Kapitalerträge „einander na...