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BFH 20.8.2013 IX R 38/11, NWB 43/2013 S. 3363

Einkommensteuer | Zum Ansatz der Marktrendite

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Marktrendite gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 erster Halbsatz EStG a. F. ist nicht anzusetzen, wenn der sicher zugesagte Zinsertrag einer Inhaberschuldverschreibung zweifelsfrei von der ungewissen Höhe des Rückzahlungsbetrags getrennt werden kann. (2) Kosten des Erwerbs einer Kaufoption (Call) führen zu Werbungskosten beim Verkauf der durch Ausübung des Calls erworbenen Inhaberschuldverschreibung i. S. von § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG.