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Einkommensteuer | Duales Studium als Erstausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses
Im Urteilsfall war streitig, ob der Praxispartner einer Berufsakademie die regelmäßige Arbeitsstätte des Studenten in einem sog. dualen Studiengang ist. Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ist die Erstausbildung zum Dipl.-Informatiker (Berufsakademie) Teil eines Ausbildungsdienstverhältnisses, findet § 9 Abs. 6 EStG keine Anwendung und als Werbungskosten sind die Reisekosten für Fahrten zwischen Wohnung und Berufsakademie, Verpflegungsmehraufwendungen in der theoretischen Ausbildung und die Aufwendungen für Fahrten zur praktischen Ausbildung im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG mit der Entfernungspauschale bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzusetzen. (2) Der Ausbildungsbetrieb, bei dem die praktische Ausbildung stattfindet, ist als Mittel...