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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 19 | Entfernungspauschale: Offensichtlich verkehrsgünstigste Strecke bei Fahrverboten

Der BFH muss entscheiden, ob ein längerer Umweg bei der Entfernungspauschale zu berücksichtigen ist, wenn der Steuerpflichtige die kürzeste Fahrtstrecke aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht benutzen darf. Das FG Mecklenburg-Vorpommern hatte dies in erster Instanz bei einem Moped-Fahrer verneint, der eine Kraftfahrstraße nicht benutzen durfte. Dasselbe Problem stellt sich, wenn ein alter Pkw ohne Umweltplakette bestimmte Stadtgebiete umfahren muss.

Ein paar Kilometer mehr oder weniger bei der Fahrt zur Arbeitstätte. – Das macht sich aufs Jahr gesehen bei der Steuererklärung ordentlich bemerkbar. Grund genug für uns, Ihnen jetzt ein spannendes Verfahren vorzustellen, das beim BFH zur Entfernungspauschale anhängig ist. Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen .

Im Einkommensteuergesetz heißt es wörtlich im Hinblick auf die Wege zur Arbeit: „Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig f...