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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 17 | Gestaltungstipp: Altverluste aus Spekulationen vor Jahresende nutzen

Bei richtiger Gestaltung können sogenannte alte Spekulationsverluste i. S. des § 23 EStG bis Ende 2013 noch gezielt mit Einkünften nach § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden. Danach ist nur noch eine Verrechnung mit später anfallenden neuen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich und unter Umständen sogar nur mit bestimmten Gewinnen. Wir machen Sie auf die lukrative Möglichkeit für die beherrschenden Gesellschafter einer GmbH aufmerksam, gezielt eine Verrechnungssituation herbeizuführen.

Nutzen Sie alte Spekulationsverluste im Sinne des § 23 EStG noch vor ihrer Entwertung am Jahresende. – Diesen Tipp geben wir Ihnen nun in unserer Rubrik „Anregungen für das Gespräch mit Ihren Mandanten“.

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften – wie die Spekulationsverluste ja seit vielen Jahren vornehm heißen – konnten ursprünglich mit Gewinnen aus allen anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 dürfen sie jedoch – nach Einführung der Abgeltungsteuer – nur noch mit Gewinnen aus gleichartigen Geschäften verrechnet werden, unter Umständen sogar nur mit bestimmten Gewinnen. Eine Ausnahme gibt es für die bis zum Veranla...