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WP Praxis 11/2013 S. 220

Kooperation der Abschlussprüferaufsichten in Deutschland und Kanada

Die APAK hat mit dem Canadian Public Accountability Board (CPAB) eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen. Die Vereinbarung ermöglicht künftig u. a. auch den Austausch von Auskünften zu Feststellungen und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht. Entsprechende Vereinbarungen hat die APAK bereits mit den Prüferaufsichten in den USA und der Schweiz abgeschlossen. Die Vereinbarung entbindet Abschlussprüfer kanadischer Unternehmen, die am geregelten Markt in Deutschland notiert sind, aber nicht von ihren Registrierungspflichten als Drittstaatenprüfer in Deutschland.

Weitere Informationen dazu sind in der Pressemitteilung der APAK vom enthalten (abrufbar unter der Adresse http://bit.ly/19xf2y4).